Du befindest Dich hier:
- Verfassungsviertelstunde in Bayern
Verfassungsviertelstunde in Bayern
Sinnvoll und gute Sache - Aber zu wenig Zeit

Leistet einen Beitrag zu einer lebendigen Verfassungskultur“. So bürokratisch-trocken wird die sogenannte Verfassungsviertelstunde auf der Website des bayerischen Kultusministeriums beschrieben. Noch was? Ja! Sie „fördert demokratische Grundhaltungen wie Toleranz, Gemeinsinn sowie die Fähigkeit zum Perspektivwechsel“. Immerhin!
„Diskussion statt Frontalunterricht“
Seit Beginn des aktuellen Schuljahres gibt es an allen Schularten in
Bayern die Neuerung der Verfassungsviertelstunde. Laut Kultusministerin Anna Stolz geht es darum, die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler aufzugreifen, um dann einen Bezug herzustellen "zur Verfassung, zu den Werten, zu unserer Demokratie“. Konkretes Beispiel: Am Wittelsbacher-Gymnasium in München wird ein Video gezeigt mit Aussagen von Spielern des FC Bayern. Sie bekämen teilweise üble Sprüche zu hören - zum Beispiel: „Möge euer Teambus brennen!" Oder auch: „Was ist mit Deutschland los, alle Spieler sind schwarz!" Eine Lehrerin blendet Artikel 5 des Grundgesetzes ein: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern". Die Frage ist: Wie weit darf das gehen? Die Schülerinnen und Schüler am Wittelsbacher-Gymnasium diskutieren eifrig.
Schon die ersten Reaktionen waren positiv. Schüler Julius etwa sagte nach der Diskussion: „Ganz toll, einfach mal Diskussion statt Frontalunterricht." Nach drei Monaten Erprobung schließen sich viele seinem Urteil an. Schüler*innen und Schulleitungen sagen: Gute Sache, sinnvoll. Die Verfassungsviertelstunde findet in der Mittel- und Realschule in der 6. und 8. Klasse, am Gymnasium in der 6., 8. und 11. Klasse statt, und zwar innerhalb der normalen Unterrichtszeit in wechselnden Fächern. Allerdings zeigt sich, dass 15 Minuten knapp bemessen sind. Lehrkräfte regen an, alle drei Wochen eine ganze Schulstunde der Verfassung zu widmen. Sicherlich diskutierenswert!