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Lehrzeitverkürzung

Drei Jahre und kein Tag weniger?

Ausziehen - gar nicht so einfach!

Wer eine Lehre beginnt, muss sich in der Regel auf drei Jahre Ausbildungszeit einstellen, mitunter sogar auf dreieinhalb Jahre. Eine verdammt lange Zeit! Sind diese Bestimmungen eigentlich in Stein gemeißelt – oder ist unter Umständen eine Lehrzeitverkürzung möglich? Wer sich rechtzeitig informiert, wird feststellen, dass die gesetzlichen Regelungen zwar uneinheitlich, dafür aber recht flexibel sind. In bestimmten Fällen können einem mindestens 12 Monate seiner Azubi-Zeit erlassen werden.

 

Robert hat im vergangenen Jahr sein Abitur bestanden, nicht mit einer überragenden Durchschnittsnote, aber immerhin! Mathe­matik und Physik gehörten immer zu seinen besten Fächern, wie er sich überhaupt schon früh für alles Technische, für Werkstoffe und Umweltschutz zu interessieren begann. Gezielt suchte er deshalb nach einer Lehrstelle als Industriemechaniker und wurde in der Nähe seines Wohnortes auch fündig. Vor Kurzem hat er seine Ausbildung bei einem mittelständischen Betrieb begonnen, seine ersten Erfahrungen sind positiv. Im Hinterkopf hatte er von Anfang an, nach seiner Lehre ein Studium des Maschinenbaus zu beginnen. »Jetzt merke ich, dass ich das Talent dazu habe; irgendwie freue ich mich darauf, schon bald mit dem Studieren beginnen zu können«, sagt er. Die Regelausbildungszeit in seinem Lehrberuf beträgt eigentlich satte dreieinhalb Jahre, doch unter anderem aufgrund seiner schulischen Qualifikation kann er darauf hoffen, seine Lehre schon nach 24 Monaten abzuschließen.

Aylin hat ganz andere Motive. Nach ihrem Realschulabschluss hat die junge Frau mit der freundlichen Ausstrahlung einen Azubi-Platz in einem 4-Sterne-Hotel gefunden, wo sie sich als Hotelfachfrau ausbilden lässt. Ihre Vorgesetzten sind sehr zufrieden mit ihr; sie rechnet sich gute Chancen aus, von ihrem Arbeitgeber übernommen zu werden. Dann könnte sie sich endlich eine eigene Wohnung leisten – ein lang gehegter Wunsch! Damit dies so schnell wie möglich passiert, erwägt auch sie einen Antrag auf Lehrzeitverkürzung.
Die Gründe, warum man eine Lehre vorzeitig abschließen möchte, sind ebenso zahlreich wie individuell verschieden. Du hast dir vorgenommen, eine weitere Ausbildung zu machen oder zu studieren, du möchtest beruflich wie privat auf eigenen Füßen stehen oder du willst einfach schnell Geld verdienen – wer wollte dir das ver­denken? Vielleicht ist deine Auffassungsgabe auch so gut, dass du den Stoff der kompletten Ausbildung in kürzerer Zeit bewältigen kannst als andere Azubis.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Lehrzeitverkürzung möglich? Rechtliche Grundlage ist jeweils das Berufsbildungsgesetz, die Regelungen in den einzelnen Bundesländern sind jedoch unterschiedlich. Generell gilt, dass man sich VOR Beginn der Ausbildung bestimmte Formen der Vorbildung anrechnen lassen kann. Dazu zählt schon der Schulabschluss. Wenn man, wie Robert, ein Abitur vorweisen kann, ist eine Kürzung um 12 Monate realistisch. Auch andere Schulabschlüsse können zu einer Reduzierung der Lehrzeit führen:


Abschluss     |    Mögliche Kürzung

  1. Fachoberschulreife oder Realschulabschluss   |   6 Monate
  2. Fachhochschulreife oder Abitur   |    12 Monate


Wichtig ist, dass du deinen Verkürzungsantrag gemeinsam mit deinem Ausbildungsbetrieb stellst. Je früher du diesen Antrag einreichst, desto besser. Gut zu wissen: Durch diese Art der Verkürzung kannst du, wie auch Robert, sofort mit dem zweiten Lehrjahr be­ginnen, mit entsprechendem Anspruch auf Vergütung! Doch auch wenn du an einem Berufsgrundschuljahr (BGJ) oder an einer sechs- bis zwölfmonatigen Einstiegsqualifizierung (»EQ-Praktikum«) teilgenommen hast, kann deine Ausbildung verkürzt werden. Gute Argumente hast du außerdem, wenn du in deinem Lehrberuf schon Berufserfahrung sammeln konntest. Erbringt ein Azubi während seiner Lehrzeit gute Leistungen (in der Berufsschule wie im Betrieb), kann er oder sie auch NACH Beginn der Ausbildung selbstständig einen Antrag auf Verkürzung stellen. Deine Schule und dein Betrieb werden dann meistens um eine Stellungnahme gebeten. Manche Firmen lassen ihre besten Azubis nicht gerne vorzeitig gehen. Solltest du hier Probleme bekommen, kannst du dich aber an einen Ausbildungsberater wenden. Aylin hat Glück: Sollte sie ihre guten Leistungen in der Zwischenprüfung bestätigen, würde ihr die Hotelleitung wohl keine Steine in den Weg legen.
Bei einem Ausbildungsverhältnis können durchaus mehrere Verkürzungsgründe zusammentreffen, etwa eine Kombination aus höherem Schulabschluss und überdurchschnittlichen Leistungen. Zu beachten ist jedoch immer die festgelegte Mindestausbildungszeit, die örtlich verschieden sein kann. Roberts Ausbildung wird z. B. mindestens 24 Monate dauern, aber das würde ihm schon sehr helfen, denn bis zu 18 Monate seiner Regelausbildungszeit (12 Monate wegen seines Abiturs plus evtl. 6 Monate für gute Noten) blieben ihm erspart.


Tipp:
Solltest du Fragen haben (auch bezüglich Fristen, einzureichender Unterlagen etc.), kannst du dich gerne an die für dich zuständige Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer wenden.

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